Klasse B

Pkw und leichte LKW

Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse B ermöglicht das Führen von:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfungen: theoretische Prüfung und praktische Prüfung
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Beinhaltet Klasse: L, AM

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Theorie & Praxis

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 2 2 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4
Gesamt 14 8 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Doppelstunden zu je 90 Min. Gesamt 12

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Klasse BF 17

Pkw und leichte LKW

Allgemeine Informationen

Begleitendes Fahren (BF17) oder besser bekannt als „Führerschein mit 17“ funktioniert ganz einfach:

Bereits mit 16 1/2 Jahren kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Dort machst du dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen für die Klasse B. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst du nach deinem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit deinem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleitenden Fahren.
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.

Begleitpersonen

Begleitperson beim Begleitenden Fahren ab 17 kann werden, wer:

  • 30 Jahre oder älter ist
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.

Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein. Zusätzliche Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden, die Anzahl ist nicht begrenzt.

Die Begleitperson darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie sind keine Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. Sie sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden.

Rechtliche Aspekte

Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:

  • Fahrschulausbildung und –prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 Jahren
  • Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind
  • Die Prüfbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass beim Fahren immer dabei sein
  • Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der Prüfung. Sie dauert wie bei über 18jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen
  • Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt bis zum 21. Geburtstag
  • Mit der Prüfbescheinigung können Fahrzeuge der Klassen AM, L und S auch ohne Begleitung gefahren werden
  • Viele KFZ-Versicherungen müssen informiert werden, wenn ein Auto für BF17 genutzt wird. Sollte z.B. ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung im Vertrag festgelegt sein, kann es sonst zu erheblichen Problemen kommen.
  • Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B. Die eingeschlossenen Klassen AM und L bleiben erhalten. Ebenso eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder bleibt erhalten.
  • Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG teilgenommen hat.
  • Wer das Fahrzeug steuert, ist auch im Schadensfall verantwortlich, unabhängig vom Alter. Die Begleitpersonen werden bei Unfällen nicht verantwortlich gemacht.
  • Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort einfach abgeholt werden. Dazu muss die Prüfungsbescheinigung vorgelegt werden.

Klasse B96

Pkw und leichte LKW mit Anhänger¹

Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse B in Verbindung mit der Schlüsselzahl 96 ermöglicht das Führen von:

¹ Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre (beim begleitenden Fahren (BF17): 17 Jahre)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfungen: keine Prüfung
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: B

Theorie & Praxis

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theorie – 2,5 Stunden à 60 Minuten
  • Praktische Übungen – 3,5 Stunden à 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr – 1 Stunde à 60 Minuten

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV

Klasse BE

Kombinationen aus Pkw oder leichten LKW mit etwas größeren Anhänger

Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse BE ermöglicht das Führen von:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B96 fallenden Kombinationen übersteigen.

  • Mindestalter: 18 Jahre, beim begleitenden Fahren (BF17): 17 Jahre
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: B

Praxis

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Gesamt 5

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Klasse L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse L ermöglicht das Führen von:

  • Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger einer bbH von max. 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: theoretische Prüfung
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Beinhaltet Klasse: keine

Theorie

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
Doppelstunden zu je 90 Min.

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Klasse B196

Fahrer- Schulung zum Führen von Leichtkrafträdern

Allgemeine Informationen

Die Fahrerschulung Klasse B196 ermöglicht das Führen von:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B (länger als 5 Jahre)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung

Es ist keine Prüfung erforderlich.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der/die Teilnehmer/in während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Wichtig zu wissen

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Ein Aufstieg zur Klasse A2 ist nicht möglich! Die Berechtigung gilt nur im Inland (d.h. Fahrten außerhalb von Deutschland sind nicht zulässig). Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Theorie & Praxis

Theoretischer Mindestuntericht Praktischer Mindestunterricht
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

Relevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass

Klasse B197

kombinierte Ausbildung und Testung auf Fahrzeugen mit Automatik- und Schaltgetriebe

Allgemeine Informationen

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung

Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Theorie & Praxis

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 2 2 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4
Gesamt 14 8 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Doppelstunden zu je 90 Min. Gesamt 12

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass