Auto BF 17
Welche Voraussetzungen gelten für für BF17?
Man braucht mindestens eine Begleitperson, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
- Mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?
Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B. Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG teilgenommen hat.
Was ist an der Führerscheinklasse BF17 besonders?
BF17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
Wie lange ist die Probezeit bei BF17?
Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der Prüfung. Sie dauert wie bei über 18jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen.
Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt bis zum 21. Geburtstag.
Was passiert mit Erreichen der Volljährigkeit?
Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wann erhalte ich den Kartenführerschein?
Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort einfach abgeholt werden. Dazu muss die Prüfungsbescheinigung vorgelegt werden.
Auto B197
Welche Vorteile habe ich durch die Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 197?
Die reine Fahrzeugbedienung fällt dir als Fahranfänger mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Wenn die praktische Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug beginnt, kannst du dich aufgrund der erleichterten Fahrzeugbedienung viel früher mit der Verkehrsbeobachtung, der Fahrzeugpositionierung, der Geschwindigkeitswahl und der Kommunikation auseinandersetzen.
Wenn du einen gewissen Teil der Grundausbildung erfolgreich absolviert hast und dann mit einem Schaltfahrzeug die ersten Übungsstunden wahrnimmst, wird dir das Erlernen des Umgangs mit einem Schaltfahrzeug wesentlich leichter fallen.
Darf ich mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug fahren?
Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.
Was ist an der Führerscheinklasse BF17 besonders?
BF17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden.
Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen. Gerne erläutern wir dir die Auswirkungen in einem persönlichen Gespräch.
Wozu dient die Testfahrt für die Schaltstunden und wer führt sie durch?
Die Testfahrt wird durch einen Fahrlehrer der Fahrschule durchgeführt. Das kann der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule sein.
Während der Testfahrt, die eine Dauer von mindestens 15 Minuten aufweisen muss, testet der Fahrlehrer, ob du das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen kannst.
Kann man bei der Testfahrt auch durchfallen?
Wenn der Fahrlehrer bei der Testfahrt feststellt, dass du das Fahrzeug noch nicht sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kannst, dann ist man zwar nicht im Sinne einer Prüfung durchgefallen, aber die Testfahrt muss in diesem Fall wiederholt werden.
Um dies zu verhindern, wird die Testfahrt erst dann mit dir vereinbart, wenn du ausreichend vorbereitet bist. Das kann bedeuten, dass bei einzelnen Fahrschülern auch mehr als die vorgeschriebenen Mindestübungsstunden anfallen.
Auto
Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Du kannst dich ca. 6 Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters (Klasse B: 18 Jahre/Klasse BF17: 17 Jahre) in der Fahrschule anmelden.
Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
Du solltest vorab mit deinen Eltern/Erziehungsberechtigten über die Absicht den Führerschein zu machen, gesprochen haben.
Ansonsten benötigst du nichts für die Anmeldung – außer ein wenig Zeit für ein Gespräch um deine Fragen zu klären.
Von uns erhältst du eine Karteikarte, die du mit deinen persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer) ausfüllst.
Müssen meine Eltern zur Anmeldung mitkommen?
Nein, deine Eltern müssen nicht mit in die Fahrschule kommen – sie dürfen aber gerne.
Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
Du benötigst:
- ein gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- eine Bescheinigung über einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- die Teilnahmebescheinigung an einem „Erste Hilfe Kurs“
Wie viele Fahrstunden brauche ich?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Du benötigst zum einen so viele Fahrstunden, dass du sicher alleine fahren kannst und zum anderen, dass du die in der Prüfung auftretenden Verkehrssituationen selbständig und fehlerfrei umsetzen kannst. Somit ist die Anzahl der benötigten Übungsfahrten stark abhängig von deiner Lernfähigkeit und Mitarbeit.
Hilfreich ist es für dich, wenn du bereits als Beifahrer auf den Straßenverkehr achtest und so die unterschiedlichsten Verkehrsverhalten kennen lernst. Zusätzlich kommt es auf deine vorhandenen Vorkenntnisse an.
Wo beginnt die Fahrstunde?
Der Fahrlehrer kommt dich in der Regel zu Hause abholen. Aber auch andere Orte sind möglich, z.B. Gymnasium Traben-Trarbach, IGS Zell/Mosel oder Bahnhof in Bullay. Einfach mit dem Fahrlehrer bei deiner ersten Fahrstunde besprechen, welche Abholorte für dich praktisch sind, dann können wir dies bei der Planung berücksichtigen.
Wie viele Pflichtstunden benötige ich?
Diese Information findest du unter der jeweiligen Führerscheinklasse.
Motorrad
Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
Du benötigst
- ein gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- eine Bescheinigung über einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- die Teilnahmebescheinigung an einem „Erste Hilfe Kurs“
Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe?
Du benötigst
- ein gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- eine Bescheinigung über einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Wenn du bereits einen Führerschein (außer Mofa) hast, dann brauchst du bei der Anmeldung für den nächsten Führerschein keinen „Erste Hilfe Kurs“ mehr.
Was benötige ich für die praktische Motorradausbildung?
Für die Motorradausbildung in den Klassen A, A1, A2 und AM musst du geeignete Motorradschutzkleidung tragen.
Diese besteht aus:
- einem passenden Motorradhelm,
- Motorradhandschuhen,
- einer eng anliegenden Motorradjacke,
- einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert),
- einer Motorradhose und
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
Wir haben eine gewisse Grundausstattung, die für die Fahrstunden gerne ausgeliehen werden kann. Wir empfehlen dir allerdings eigene Schutzkleidung mitzubringen. Gerne sprich uns bei der Anmeldung darauf an.
Was ist der Stufenführerschein?
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung und damit auch die theoretische Ausbildung, sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet.
Gibt es eine Mindestgröße für Motorradfahrer?
Gesetzlich ist keine Mindestgröße vorgesehen. Allerdings kann es bei einer kleineren Körpergröße (ca. unter 1,65 m) Schwierigkeiten geben, das Motorrad zu halten oder aufzurichten. Da jeder Mensch anders gebaut ist, kommt es auf die individuelle Situation an. Auch „kleine“ Menschen können lange Beine haben.
Wir bieten dir gerne an, auf unseren Motorrädern Probe zu sitzen. So können wir testen, ob du mit den Beinen den Boden erreichst und das Motorrad gehalten bekommst.
Mofa
Was brauche ich für die Anmeldung zur Mofa- Prüfbescheinigung?
Du benötigst
- ein gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Theorie und Praxis
Wie oft muss ich am Theorieunterricht teilnehmen?
Die gesetzliche Anforderung an den Mindestunterricht beinhaltet 12 x allgemeiner Unterricht sowie der jeweilige klassenspezifische Unterricht (siehe Führerscheinklassen).
Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichtseinheiten. Der klassenspezifische Unterricht bleibt für die jeweilige Klasse gleich.
Wir empfehlen dir, bis zum Ende deiner theoretischen Ausbildung am Unterricht teilzunehmen.
Wann kann ich an der Theorieprüfung teilnehmen?
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters der entsprechenden Führerscheinklasse.
Um an der Theorieprüfung teilnehmen zu können, müssen uns deine Führerscheinpapiere vorliegen. Ebenso müssen die vorgeschriebenen Theoriestunden erreicht sein.
Wie wird die Theorieprüfung durchgeführt?
Die Theorieprüfung absolvierst du am Computer in dem Prüfungsraum des TÜV Rheinland.
Kann man die theoretische Prüfung auch in anderen Sprachen durchführen?
Das Ablegen der theoretischen Führerscheinprüfung am PC ist nicht nur in Deutsch, sondern auch in 11 Fremdsprachen möglich: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch. (Stand 03/2017)
Gibt es eine Theorieprüfung mit Audiounterstützung?
Ja, es gibt eine Theorieprüfung mit Audiounterstützung. Diese muss allerdings von der Fahrerlaubnisbehörde genehmigt werden und ist für Führerschein-Erwerber mit Lese- und/ oder Schreibschwäche vorgesehen. Dabei erscheinen die Fragen und vorgegebenen Antworten wie üblich auf dem Bildschirm, werden aber zugleich oral per Kopfhörer übermittelt, allerdings nur auf Deutsch. Fremdsprachen sind bislang in der Theorieprüfung mit Audiounterstützung nicht zugelassen.
Solltest du eine Lese- und/ oder Schreibschwäche haben, so informiere uns bitte. Wir beraten dich gerne, ob die Theorieprüfung mit Audiounterstützung für dich hilfreich sein kann.
Wo und wann findet die Theorieprüfung statt?
In der Regel ist mittwochs vormittags die Theorieprüfung im Prüfungsraum des TÜV Rheinland in Traben-Trarbach. Ausnahmen können z.B. bei Feiertagen auftreten, darüber informieren wir frühzeitig im theoretischen Unterricht.
Muss ich mich zur Theorieprüfung anmelden?
Ja, bitte melde dich beim Fahrlehrer im Theorieunterricht für Prüfung an. Nur so können wir deine TÜV Führerscheinpapiere vorbereiten, dies verhindert Wartezeiten am Prüfungstag.
Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
Die Theorieprüfung kann frühestens nach 14 Tage wiederholt werden.
Wie lange ist die bestandene Theorieprüfung gültig?
Deine bestandene Theorieprüfung ist 1 Jahr ab dem Tag der bestandenen Prüfung gültig.
Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
An der praktischen Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse teilnehmen.
Wie lange dauert die praktische Prüfung?
In der Regel zwischen 45- 60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Allgemeines
Welches Passfoto wird benötigt?
Für den Führerscheinantrag wird ein biometrisches Passfoto benötigt. Gemäß §4 Abs.5 PaßG sind die Anforderungen wie folgt:
- Biometrische Passbilder sind 35 x 45 mm groß.
- Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein, der Hintergrund soll neutral sein.
- Deine Brille ist nicht zwingend zu tragen. Wenn du beim Fahren eine Sehhilfe trägst, wird diese separat im Führerschein eingetragen. Wenn du allerdings auf dem Bild eine Brille tragen möchtest: Reflexionen in einer vorhandenen Brille sollen vermieden werden.
- Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein.
- Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
- Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z.B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
- Das Bild muss frontal aufgenommen sein. Der Gesichtsausdruck ist neutral bei geschlossenem Mund.
Wo mache ich den Sehtest?
Den Sehtest kannst du bei einem Augenarzt oder im Optikerfachgeschäft machen. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung zum Führerschein nicht älter als 2 Jahre sein.
Wo und wann kann ich den „Erste Hilfe Kurs“ machen?
Für Erste- Hilfe Kurse stehen verschiedene Anbieter zur Verfügung. Aktuelle Termine sind auf den Internetseiten des jeweiligen Anbieters einsehbar und du kannst dich auch online für einen Kurs registrieren.
Was passiert mit meinem Führerscheinantrag?
Der Führerscheinantrag wird zusammen mit den benötigten Unterlagen von dir persönlich bei der für dich zuständigen Behörde abgegeben.
Die Verbandsgemeinden Zell/ Mosel und Traben-Trarbach nehmen die Führerscheinanträge entgegen und leiten diese zur weiteren Bearbeitung an die Kreisverwaltung Cochem- Zell bzw. Bernkastel- Wittlich weiter.
Dort werden die eingereichten Unterlagen überprüft und dir wird eine Rechnung über die anfallenden Gebühren zugesandt. Nach Begleichung dieser Rechnung werden die Führerscheinpapiere an den TÜV Rheinland übersandt und von dort an uns weitergeleitet.
Wann muss der Führerschein bezahlt werden?
Nach der Anmeldung zum Führerschein bekommst du eine Rechnung über den jeweiligen Grundbetrag und das Lehrmaterial (falls gewünscht). Diese Summe ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Mit Beginn der praktischen Ausbildung kannst du uns gerne mitteilen, nach wie vielen Fahrstunden du eine Zwischenrechnung erhalten möchtest. In der Regel erstellen wir diese nach ca. 10 Fahrstunden, damit es für dich übersichtlich bleibt. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Am Ende der Ausbildung bekommst du eine Endrechnung, die bis zum Prüfungstag zu begleichen ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Ratenzahlung anbieten.
Was kostet der Führerschein?
Das aktuelle Preisverzeichnis für die jeweilige Führerscheinklasse liegt in der Fahrschule aus und kann gerne eingesehen werden. Auf Wunsch lassen wir dir die Preisübersicht sowie eine unverbindliche Beispielrechnung auch zukommen. Dazu wende dich bitte an unser Büro.
Müssen meine Eltern damit einverstanden sein, wenn ich den Führerschein machen möchte?
Wenn du noch nicht volljährig bist, müssen deine Eltern einverstanden sein. Nach der Anmeldung bekommst du von uns einen Ausbildungsvertrag sowie eine Einverständniserklärung, die deine Eltern unterschreiben müssen.