MOFA- Prüfbescheinigung
Mofa
Allgemeine Informationen
Die MOFA-Prüfbescheinigung ermöglicht das Führen von:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
- Mindestalter: 15 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: theoretische Prüfung
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Beinhaltet Klasse: keine
Die Mofa- Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Führerscheins.
Theorie & Praxis
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
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Mindestumfang des Theorieunterrichts | bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa |
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Grundunterricht | 6 | |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmeranzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse AM, A1, A2 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden. |
Prüfungsrelevante Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
Preise
Preis | |
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Grundbetrag | |
Ausbildungskurs nach § 5 Abs. 2 FeV | 110,00 EUR |
Klasse AM15
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Allgemeine Informationen
Der Führerschein Klasse AM ermöglicht das Führen von:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/ vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von
- Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sei vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligen DDR- Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Mindestalter: 15 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Beinhaltet Klasse: keine
Theorie & Praxis
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
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Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. |
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ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | ||
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 | ||
Gesamt | 14 | 8 | ||
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Prüfungsrelevante Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Preise
Preis | |
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Grundbetrag | |
– für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | 390,00 EUR |
– bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung | 0,00 EUR |
Vorstellungsentgelte | |
– theoretische Prüfung | 50,00 EUR |
– praktische Prüfung (komplett) | 200,00 EUR |
Fahrstunde (zu je 45 Minuten) | 61, 00 EUR |
Klasse A1
Leichtkrafträder
Allgemeine Informationen
Der Führerschein Klasse A1 ermöglicht das Führen von:
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von 15 kW
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Beinhaltet Klasse: AM
Theorie & Praxis
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
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Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 |
Gesamt | 16 | 10 | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Doppelstunden zu je 90 Min | Gesamt | 12 |
Prüfungsrelevante Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Preise
Preis | |
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Grundbetrag | |
– für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | 390,00 EUR |
– bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung | 0,00 EUR |
Vorstellungsentgelte | |
– theoretische Prüfung | 50,00 EUR |
– praktische Prüfung (komplett) | 200,00 EUR |
Fahrstunde (zu je 45 Minuten) | 68,00 EUR |
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten) | |
– Bundes- oder Landesstraßen | 73,00 EUR |
– auf Autobahnen | 73,00 EUR |
– bei Dämmerung und Dunkelheit | 73,00 EUR |
Klasse A2
Mittelschwere Krafträder
Allgemeine Informationen
Der Führerschein Klasse A2 ermöglicht das Führen von:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW
Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung (Dauer 60 Minuten)
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Beinhaltet Klasse: A1, AM
Theorie & Praxis
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
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Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
ohne | mit* | ohne | A1 oder A2 | ||
Grundunterricht | 12 | 6* | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 | 2* |
Gesamt | 16 | 10* | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
(Doppelstunden zu je 90 Min) | Gesamt | 12 | 6* | ||
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren |
Prüfungsrelevante Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Preise
Preis | |
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Grundbetrag | |
– für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | 390,00 EUR |
– bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung | 0,00 EUR |
Vorstellungsentgelte | |
– theoretische Prüfung | 50,00 EUR |
– praktische Prüfung (komplett) | 200,00 EUR |
Fahrstunde (zu je 45 Minuten) | 73, 00 EUR |
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten) | |
– Bundes- oder Landesstraßen | 73,00 EUR |
– auf Autobahnen | 73,00 EUR |
– bei Dämmerung und Dunkelheit | 73,00 EUR |
Klasse A
Schwere Krafträder
Allgemeine Informationen
Der Führerschein Klasse A ermöglicht das Führen von:
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
- Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung (Dauer 60 Minuten)
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Theorie & Praxis
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
---|---|---|---|---|---|
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
ohne | mit* | ohne | A1 oder A2 | ||
Grundunterricht | 12 | 6* | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 | 2* |
Gesamt | 16 | 10* | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
(Doppelstunden zu je 90 Min) | Gesamt | 12 | 6* | ||
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren |
Prüfungsrelevante Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Preise
Preis | |
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Grundbetrag | |
– für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | 390,00 EUR |
– bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung | 0,00 EUR |
Vorstellungsentgelte | |
– theoretische Prüfung | 50,00 EUR |
– praktische Prüfung (komplett) | 210,00 EUR |
Fahrstunde (zu je 45 Minuten) | 73, 00 EUR |
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten) | |
– Bundes- oder Landesstraßen | 73,00 EUR |
– auf Autobahnen | 73,00 EUR |
– bei Dämmerung und Dunkelheit | 73,00 EUR |
B196
Fahrer- Schulung zum Führen von Leichtkrafträdern
Allgemeine Informationen
Die Fahrerschulung B196 ermöglicht das Führen von:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B (länger als 5 Jahre)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung
Es ist keine Prüfung erforderlich.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der/die Teilnehmer/in während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
Wichtig zu wissen
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Ein Aufstieg zur Klasse A2 ist nicht möglich! Die Berechtigung gilt nur im Inland (d.h. Fahrten außerhalb von Deutschland sind nicht zulässig). Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Theorie & Praxis
Theoretischer Mindestuntericht | Praktischer Mindestunterricht |
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4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten | 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten |
Relevante Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
Preise
Preis | |
---|---|
Grundbetrag | |
– für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | 170,00 EUR |
Fahrstunde (zu je 45 Minuten) | 73,00 EUR |
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten) | |
– Bundes- oder Landesstraßen | 73,00 EUR |
– auf Autobahnen | 73,00 EUR |
– bei Dämmerung und Dunkelheit | 73,00 EUR |