MOFA- Prüfbescheinigung

Mofa

Allgemeine Informationen

Die MOFA-Prüfbescheinigung ermöglicht das Führen von:

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: theoretische Prüfung
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Beinhaltet Klasse: keine

Die Mofa- Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Führerscheins.

Theorie & Praxis

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe

Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr

Grundunterricht 6
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Besonderheiten:
Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmeranzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse AM, A1, A2 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden.

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass

Klasse AM15

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse AM ermöglicht das Führen von:

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/ vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von

  • Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sei vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligen DDR- Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Beinhaltet Klasse: keine

Theorie & Praxis

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Klasse A1

Leichtkrafträder

Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse A1 ermöglicht das Führen von:

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von 15 kW

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Beinhaltet Klasse: AM

Theorie & Praxis

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 4 4 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4
Gesamt 16 10 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Doppelstunden zu je 90 Min Gesamt 12

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Klasse A2

Mittelschwere Krafträder

Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse A2 ermöglicht das Führen von:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW
Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung (Dauer 60 Minuten)
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Beinhaltet Klasse: A1, AM

Theorie & Praxis

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit* ohne A1 oder A2
Grundunterricht 12 6* Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3*
Klassenspezifischer Unterricht 4 4* Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4 2*
Gesamt 16 10* Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1*
(Doppelstunden zu je 90 Min) Gesamt 12 6*
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Klasse A

Schwere Krafträder

Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse A ermöglicht das Führen von:

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

  • Mindestalter:
    • 24 Jahre
    • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung (Dauer 60 Minuten)
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Theorie & Praxis

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit* ohne A1 oder A2
Grundunterricht 12 6* Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3*
Klassenspezifischer Unterricht 4 4* Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4 2*
Gesamt 16 10* Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1*
(Doppelstunden zu je 90 Min) Gesamt 12 6*
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Prüfungsrelevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

B196

Fahrer- Schulung zum Führen von Leichtkrafträdern

Allgemeine Informationen

Die Fahrerschulung B196 ermöglicht das Führen von:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B (länger als 5 Jahre)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung

Es ist keine Prüfung erforderlich.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der/die Teilnehmer/in während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Wichtig zu wissen

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Ein Aufstieg zur Klasse A2 ist nicht möglich! Die Berechtigung gilt nur im Inland (d.h. Fahrten außerhalb von Deutschland sind nicht zulässig). Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Theorie & Praxis

Theoretischer Mindestuntericht Praktischer Mindestunterricht
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

Relevante Unterlagen

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass